GGS Trooststraße » Förderverein » Spenden
Für Spenden bis zu einer Höhe von 200,00 Euro kann die Ausstellung einer gesonderten Zuwendungsbestätigung entfallen. Für das vereinfachte Verfahren genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank und die folgenden Angaben, die Sie ausgedruckt Ihrer Steuererklärung beifügen:Der Förderverein ist beim AG Mülheim unter der Nr. 1288 eingetragen, vom Finanzamt Mülheim als gemeinnützig anerkannt und wegen Förderung der Erziehung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Mülheim an der Ruhr, StNr.120/5708/0323, vom 28.11.2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Hierzu zählen ausdrücklich auch die Mitgliedsbeiträge.
Auf ausdrücklichen Wunsch stellen wir natürlich auch weiterhin Zuwendungsbestätigungen für Spenden unter € 200,00 aus, bitten Sie aber nach Möglichkeit von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch zu machen um Verwaltungsaufwand und Portokosten einzusparen.
