Corona- Grundsätze für das Schj. 22/23:
(Stand 18.08.22)
- Corona-Erkrankung eines Kindes muss der Schule gemeldet werden
- bitte auch enge Kontaktpersonen (Freunde) und Sitznachbarn informieren
- SuS mit starken Erkältungssymptomen müssen trotz negativem Test zu Hause bleiben
- regelmäßiges Händewaschen
- regelmäßige Durchlüftung der Räume
- freiwilliges Tragen einer Maske
- anlassbezogene Testung zu Hause (bei leichten Symptomen oder Kontakt zu Infizierten Zulassung zum Unterricht mit formloser, schriftlicher Bescheinigung der Eltern über negatives Testergebnis)
- Tests innerhalb der Schule statthaft, wenn zu Hause nicht getestet wurde oder sich Symptome während der Schulzeit verstärken
- Singen mit Maske oder draußen
- Kontaktsportarten mit Maske
- Freitestung nach Erkrankung nach 5 Tagen durch Bürger- oder PCR-Test (ohne Testung 10tägige Isolation)
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Betreten des Schulgebäudes durch Besucher/Eltern nur mit Maske