Corona- Grundsätze für das Schj. 22/23: 

(Stand 18.08.22)

  • Corona-Erkrankung eines Kindes muss der Schule gemeldet werden
  • bitte auch enge Kontaktpersonen (Freunde) und Sitznachbarn informieren
  • SuS mit starken Erkältungssymptomen müssen trotz negativem Test zu Hause bleiben
  • regelmäßiges Händewaschen
  • regelmäßige Durchlüftung der Räume
  • freiwilliges Tragen einer Maske
  • anlassbezogene Testung zu Hause (bei leichten Symptomen oder Kontakt zu Infizierten Zulassung zum Unterricht mit formloser, schriftlicher Bescheinigung der Eltern über negatives Testergebnis)
  • Tests innerhalb der Schule statthaft, wenn zu Hause nicht getestet wurde oder sich Symptome während der Schulzeit verstärken
  • Singen mit Maske oder draußen
  • Kontaktsportarten mit Maske
  • Freitestung nach Erkrankung nach 5 Tagen durch Bürger- oder PCR-Test (ohne Testung 10tägige Isolation)
  • Betreten des Schulgebäudes durch Besucher/Eltern nur mit Maske

 


Stand 30.09.2021